Kündigung eines Pachtvertrages für eine Gaststätte
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Eine ordentliche Kündigung wäre erst zum 31.12.2006 mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich. Muss ich bei außerordentlicher Kündigung dem Verpächter die Pacht bis zum 31.12.06 zahlen oder bis zum 15.09.2006? ... Die Haftung von beiden Vertragsparteien endet spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das Pachtverhältnis durch ordentliche Kündigung geendet hätte. "§ 10 Außerordentliche Kündigung Unbeschadet der Rechte aus § 2 kann das Pachtverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn a) einer der beiden Vertragsparteien den Gewerbebetrieb einstellt oder wenn ihm die behördliche Erlaubnis entzogen wird..."