Wir haben den Mietvertrag meine Eltern nach 49 Jahren gekündigt. ... Der Vermieter hat uns nun aufgefordert die Wohnung in einem für den Nachmieter bezugsfähigen Zustand zu übergeben. ... Im Mietvertrag steht: Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (Innenanstrich der Wände, Decken, Fenster, Türen und Heizkörper, sachgemäße Pflege des Fußbodens, das Tapezieren usw.) in den Mieträumen auszuführen und die Rolläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Klosettspüler, Wasch- und Abflussbecken, Badewannen, Öfen, Herde und ähnliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verschulden instandzuhalten oder zu ersetzen und ebenfalls ohne Rücksicht auf Verschulden zerbrochene Glasscheiben zu ersetzen.