Hauskauf - ungewollte Übernahme eines Mietvertrages
vom 21.12.2022
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Der Mieter hat uns nun eröffnet, dass es sich bei der ausgeprochenen Kündigung um keine wirksame Kündigung handelt. Tatsächlich hat der Anwalt des Besitzers bestätigt, dass durch Formfehler die Kündigung nichtig ist. ... Die Kündigung wurde vom Mieter unterschrieben und der Mieter hat bis vor kurzem auch noch angegeben, er würde nach Wohnungen suchen.