Ablauf des Zeitmietvertrags - Mitteilung fehlt
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Das Mietverhältnis endet dann zum 31.01.2012, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, auch während der Mietlaufzeit mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. >> muß ich jetzt zum 31.01.2012 aus der Wohnung ausziehen obgleich ich vom Vermieter keine schriftliche Mitteilung erhalten habe?