Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - Können wir unseren Mietvertrag aus wichtigem Grund kündige
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Nach nun fast 1 Monat (kurz vor Ablauf der 2. gesetzten Frist) meldet sich der Vermieter telefonisch und teilt uns mit, dass er alle nötigen Reparaturen vornehmen lassen möchte - allerdings sind diese so umfassend und gravierend, dass wir die Wohnung für 4 - 6 Wochen nicht bewohnen können. Er bietet uns an, während dieser Zeit in einer 68m2 Wohnung im gleichen Gebäude zu wohnen (unsere Wohnung ist 112m2 groß); in dieser Zeit müssen wir keine Miete bezahlen. Nun die eigentliche Frage: Können wir unseren Mietvertrag (welcher ein Staffelmietvertrag ist, der erst nach Ablauf von 2 Jahren gekündigt werden kann) aus wichtigem Grund kündigen?