Zusatzvertrag zum Mietvertrag
Das gleiche gilt sinngemäß für die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und für die Liftbenutzung. 2. ... Die Kosten hierfür trägt der Mieter. § 7 Instandhaltung Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkung entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Feuchtigkeitseinwirkung ist, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat oder der Schaden durch das Bauwerk bedingt ist. ... Zu §2: a) Darf der Vermieter die nicht näher bezifferten Kosten für Namensschilder auf den Mieter pauschal auf den mieter abwälzen?