Gewerblicher Mietvertrag - Kündigungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Bei Vereinbarung einer bestimmten Mietdauer ist das Recht einer ordentlichen Kündigung während dieser Zeit für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages bleibt davon unberührt." ... Fraglich ist nunmehr, ob eine Kündigung bis zum 31.03.2014 zum 30.06.2014 möglich und wirksam ist.