Rücknahme der Kündigung
vom 6.2.2005
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Mietvertrag: "In der Regel sind Schönheitsreparaturen nach folgendem Fristenplan erforderlich: Küche, Bad, WC alle 3 Jahre, alle übrigen Räume alle 5 Jahre." Anteilige Kosten bei einer Mietdauer unter 2 Jahren 33 bzw. 20% lt.