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838 Ergebnisse für mieter kosten haus frist

höherwertigere Renovierung als vertraglich geregelt - ist die Zustimmung notwendig?
vom 3.11.2020 für 76 €
Schäden am Haus und in den Mieträumen sind dem Vermieter oder seinen Beauftragten sofort anzuzeigen. Der Mieter verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die – ausgenommen bei Gefahr in Verzug – vorgenommen werden, ohne dem Vermieter Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. ... Der Mieter hat für die ordnungsgemäße Reinigung der Mieträume sowie für ausreichende Belüftung und Beheizung der ihm überlassenen Innenräume zu sorgen. (2) Fußbodenbelag: […] (3) Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter / Umfang: Die Schönheitsreparaturen (fachgerecht) während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Kündigung möglich? Mindestlaufzeit +fragwürdiger Vertrag
vom 3.11.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sie trägt die Kosten für die jährliche Reinigung und Wartung. Im übrigen (insbesondere für die Fristen) gelten die Bestimmungen des BGB. ... Mein Freund wohnt oben im 5. stock in einer 3 Zimmer wohnung, so wären wir nach unserer Heirat im Januar (31.01. geplant) wenigstens in einem Haus. eine große gemeinsame Wohnung kommt für uns nicht in Frage, weil die Kinder (12,10,6) in wenigen Jahren auch aus dem Haus sind und wir dann in der tollen Penthousewohnung von ihm allein leben wollen.
Mietminderung für lebensgefährdend defekte Hauselektrik und Geräte
vom 31.7.2009 50 € Historischer Preis
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Eine erste Vermietung zur Privatnutzung wurde von Seiten jener Mieter bereits vor deren Einzug - laut Eigentümerin: unberechtigt, aber wirkungsvoll - widerrufen. ... Um dennoch rechtzeitig zu unserem Einzug eine funktionierende Küche im EG zu haben, kauften wir einen neuen Elektroherd samt Dunstabzugshaube auf eigene Kosten. ... Unsere Frage lautet also: Muss die Vermieterin jene Kosten, die wir ihr von der August-Miete in Abzug gebracht haben, in vollem Umfang tragen und welche Schadenersatzansprüche können wir vor dem beschriebenen Hintergrund außerdem im Wege der Mietminderung geltend machen?
Renovierung - Auszug
vom 24.6.2008 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter hat auch nachweislich ent¬stehenden Mietausfall und die zur Beweissicherung und Ermittlung des Schadens notwendigen Kosten für ein Sachverständigengutachten zu ersetzen. ... Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 150,- DM und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehende Aufwand 300,- DM, höchstens jedoch 8 % der jeweiligen Jahres-Nettomiete, nicht übersteigen. 5. ... Wir sind sicher, dass diese großen Schäden bereits vor unserem Einzug vor acht Jahren bestanden - die Türrahmen sind schon sehr alt und dürfen, da das Haus denkmalgeschützt ist, nicht ausgetauscht werden.
Mietvertrag durch Zusatzvertrag nach dem Statut einer Ferienwohnung...!?
vom 25.3.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
-Ausschließlich der Strom- und Wasserverbrauchsgebühren- _____________________________________________________________ Jeweils unterzeichnet Mieter/Vermieter-Datum >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Fragen: 1. Sind nun ALLE, für eine Wohnung anfallenden Nebenkosten durch den Zusatz komplett in der Miete enthalten? ... Müllgebühren (In Bayern zahlt immer der Hausbesitzer/Vermieter die Kosten!!)
unfaires vergleichsurteil
vom 20.8.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
fakten:09/2006 eingezogen,befristeter mietausschluß bis14.3.2009,haben keine kaution gezahlt,da mein mann gleich an einen arbeitgeber geriet der ihn nicht bezahlte,vermieter forderte auch nicht mehr die kaution,auch nicht in sein mahnschreiben im oktober 2008 - offene maisonettenwhg.2 raum,460€ warm 2008 februar haben wir unseren vermieter gesagt das die fenster undicht sind und das sich schimmel bildet.er sagte er kümmert sich darum-nichts ist passiert.daraufhin haben wir die märzmiete 2008 zurückgehalten und haben ihn bis oktober 2008 noch 2 3 mal angerufen wann er sich darum kümmert-keine reaktion. im oktober kam dann ein mahnschreiben von ihm wo er die märzmiete forderte,daraufhin haben wir den mangel schriftlich angezeigt und eine frist gesetzt bis zum 27.10. als antwort kam ein böser brief zurück.daraufhin haben wir vom mieterbund eine fristsetzung schreiben lassen,da schrieb sie das wenn bis zum 30.11. keine mängelbeseitigung passiert die fristlose kündigung eintritt.daraufhin schaltete der vermieter sein anwalt ein,der schrieb das er sich darum kümmert und mahnte nochmal die miete an mit ihren anwaltskosten und der kaution.die tage vergingen bis zum 30.11. am 24.11 kam der architekt des hauses als gutachter vorbei,sagte ja das kann schnell gemacht werden und muß.aber es passierte nichts.auch die undichten fenster reparierte er nicht-obwohl er es im oktober brief noch zugesagt hat.wir kündigten deshalb fristlos zum 15.12.08. ich muss dazu sagen,wir haben auch deswegen gekündigt weil wir ein 8 monate altes kind haben,das 1.im schimmel leben mußte 2.die fenster undicht waren und 3.die heizung nicht ordentlich funktioniert hat.wir mußten raus unser kind wurde laufend krank.daraufhin klagte die anwältin vom vermieter und forderte die halbe dezembermieter und die januar februar märz april 2009 miete sowie die kaution 1100 und die nebenkostenabrechnung von 2007 die wir aber nie bekamen und der vermieter den versand auch nicht beweisen kann.vor gericht kam es zu einem vergleich das wir noch 1850 € zahlen müssen.aber das finde ich ungerecht.warum.der vermieter hatte ne frist und hat nichts getan und wir müssen noch so viel geld zahlen.den fehler den wir gemacht haben wo wir dezmebr die kündigung rausgeschickt haben habe nur ich unterschrieben aber mein mann hätte ja mit unterschreiben müssen und meine mutter(die hatte bei einzug als sogenannter bürge mit unterschrieben)am 5.12.hatte meine mutter nochmal eine extra kündigung geschrieben und ich habe nochmal die kündigung bestätigt,mein mann unterschrieb mit und am 26.1.09 haben wir nochmal eine kündigung geschickt wo wir alle 3 unterschrieben haben,also spätestens die müßte gelten.ihre beweislast vor gericht:sie sagten das die hausverwalterin keine schäden vorweisen kann und nichts gehört hat- unsere beweise dagegen ein nachbar aus dem haus sagte diese hausverwalterin sich um nichts kümmert,nie vorbeikam wenn man es forderte und er sagte das auch er schimmel hat und das man vor gericht sagen kann das das haus baupfusch ist(ist eigentümer der wohnung).die weitere beweislast vom vermieter er behauptete das der gutachter sagte wir hätten ihn 3 mal nicht reingelassen und das der schimmel unsere schuld seie aber das ist eine lüge.ich weiß nicht ob diese lüge im wissen des gutachters erzählt wurde. wie sehen sie unsere rechtslage,ist ! es das beste wenn wir die 1850 € zahlen,(damit hätte der vermieter ja kein schaden-obwohl er nicht die mängel beseitigt hat) oder sehen sie die möglichkeit das wir viel besser aus der sache rauskommen.wir hatten zwar eine anwältin vom mieterbund an unserer seite aber die hat nichts vorgetragen vor gericht.obwohl sie geschrieben hatte das es dann zur fristlosen kündigung kommt und das die februar,märz und april miete nicht mehr gefordert werden kann,da spätestens die kündigung im januar förmlich gilt.
Vermieter verweigert Nebenkostenabrechnung
vom 27.12.2012 55 € Historischer Preis
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Auf unseren Stromzähler ist allerdings nicht nur der Strom unserer Wohnung sondern auch noch der Allgemein strom (Treppenhaus/Keller Licht und Heizung) mit auf unseren Zähler gelaufen (Stromverbrauch für 2 Personen ca 4000kw beide waren Tagsüber 8 bis 9 Stunden ausser Haus) . ... Aufgrund daraus resultierenden Gesundheitsproblemen (Asthmaanfälle) haben wir uns nach was anderem Umgeschaut und die Wohnung fristgerecht zum 31.08.2012 gekündigt. mit der Kündigung haben wir dem Vermieter eine Frist für die Nebenkostenabrechnungen für 2009 und 2010 gesetzt. Dieser Frist ist er nicht nachgekommen.
Auflösung Mietvertrag
vom 7.12.2006 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, wir bewohnen einen Teil eines Hauses den wir als Wohnung gemietet haben. ... Seit 5 Jahren sind wir dort Mieter und haben schon erhebliche Investitionen getätigt um einen vernünftigen Wohnstandard zu erhalten, da unser Vermieter sich nicht um diese Belange gekümmert hat.
Schimmel
vom 29.1.2015 52 € Historischer Preis
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Vor dem Haus befinden sich 10 Garagenstellplätze von denen wir 3 gemietet haben. ... Wenn ja – welchen Prozentsatz der Miete würden sie vorschlagen? ... Wenn ja – welchen Prozentsatz der Miete würden sie vorschlagen?
Verpflichtung zur Endrenovierung mit Beurteilungsspielraum
vom 14.3.2007 35 € Historischer Preis
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Bei Nichterfüllung der Schl.renov. ist der Vermieter berechtigt, zwecks Weitervermietung in renovierten Zustand, diese Arbeiten auf Kosten der Mieters durchführen zu lassen. ... Diese Klausel hat mindestens ein weiterer Mieter im Haus. ... Unsere Erachtens ist die Frist (2,75 Jahre) seit Einzug zu kurz für eine Komplettrenovierung. 3.
Rückgabe der Mietsache - Schönheitsreparaturen
vom 13.12.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo Anwalt, ich habe 2006 als Mieter einen Standardmietvertrag des RDM unterschrieben. ... Bei Auszug vor diesen Fristen sind die Kosten anteilig zu tragen. (6) Der Mieter ist für die Einhaltung der Fristen, Art und Weise der Durchführung der im Laufe der Mietzeit durchgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig. §16 Sonstiges: Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. ... Der Vermieter möchte das Haus nun verkaufen.
Sind die Schönheitsreparaturen bei Auszug auszuführen?
vom 11.7.2017 54 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen Mitevertrag des Haus und Grundbesitzervereins Stuttgart aus 3/1994. ... Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit gemäß nachstehenden Fristenplan die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, Fenster und Außentüren von innen Lasieren von Naturholztüren und -fenstern) auf eigene Kosten in fachgerechter Ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen. ... Räumen mit starker Dampfentwicklung verkürzen sich die Fristen a) und b) um 2 Jahre.
Salvatorische Klausel im MV - Auswirkung auf ungültige Schönheitsreparaturklausel
vom 31.8.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche unbedingt und ganz schnell Ihre Hilfe, da heute die Frist abläuft...! ... Fakt ist, dass die Wohnung (Haus wurde um 1960 erbaut) auf jeden Fall renovierungsbedürftig ist, da nur ab und an gestrichen wurde und in 3 Zimmer der Teppich in Laminat "umgewandelt" wurde. ... Da in der Miete keine Kosten für Schönheitsreparaturen einkalkuliert sind, hat der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten auszuführen.
Schönheitsreparaturen "im allgemeinen" in folgenden Zeitabständen erforderlich
vom 12.3.2005 20 € Historischer Preis
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Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die sonstigen Räume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%. ... Weist der Satz unter §4 Nr.8 „...und sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsreparaturen noch nicht fällig...“ indirekt nicht doch auf feste Fristen? ... Ist bei einem insgesamt schlechten Zustand von Wohnung und Haus eine fachgerechte Schönheitsreparatur überhaupt verhältnismäßig?
Mietrecht, Wohnungsübernahme trotz Mängel
vom 2.2.2015 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dieser Wert erscheint aufgrund des Alters des offensichtlich nicht nachträglich isolierten Hauses völlig unrealistisch Meine Fragen: A Lassen diese Mängel eine sofortige Anulierung des Mietvertrages zu? B unterstellt, die Hausverwaltung sagt eine fachmännische Beseitigung der Mängel zu, z.B innerhalb einer Frist von 4 Wochen, möchte ich dies im Übernahmeprotokoll schriftlich fixiert wissen aber auch eine "Konsequenz" (z.B.
Fristlose Kündigung rechtmäßig?
vom 10.5.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ihr war das Recht, da sie dann das Haus verkaufen will. einen Besichtigungstermin mit Maklern konnte ich kurzfristig nicht wahrnehmen. ... Die Zeit zwischen dem Hausfriedensbruch und der Kündigung wäre zu lange Ist meine fristlose Kündigung trotz ihres Widerspruchs gültig oder muß ich die reguläre Frist einhalten?