Kleine Frage bezüglich Kündigungsrechts
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Nun sind ja erst 4 Jahre vergangen und auf die bereits abgesendete Kündigung (eingereicht am:15.8.06) kam als Antwort vom Vermieter,das wir erst einen Nachmieter stellen müssten! ... Ebenso dieses: BGH, Urteil vom 6.4.2005 - VIII ZR 27/04 (Mein Freund hat einen Staffelmietvertrag,das heißt jedes Jahr wird die Miete um 10 euro teurer!!) Meine Frage: Kann ich jetzt gegen den Vermieter mit diesen beiden Urteilen in der Tasche vorgehen?