Mietrecht Kleinreparaturklausel wirksam?
vom 27.9.2014
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Bitte um Überprüfung der Wirksamkeit der Klausel insb vor dem Hintergrund der Voraussetzungen: Einfluss des Mieters auf den Grund der Reparatur und Beteiligungsklausel in folgendem Fall: Mischbatterie der Badewanne/Dusche verkalkt sowie undicht. "Kleinere Reparaturen an Gegenständen, die dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind und sich in seinem Wohnraum befinden, trägt bis zu einem Betrag in Höhe von 95,00 Euro der Mieter. Dabei handelt es isich z.B. um Reparaturen an Verschlüssen, Riegeln, Bändern und Gurten der Rollläden, Licht- und Kleinanlagen, Schlössern, Hausbriefkästen, Wasserhähnen, Toilettenspülern, Ventilen, Batterien sowie sonst.