Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Bitte um Überprüfung der Wirksamkeit der Klausel insb vor dem Hintergrund..."
Die Klausel ist insoweit wirksam als sie eine Zahlungspflicht von 95 € festlegt und auf maximal 3 mal pro Kalenderjahr begrenzt.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn 285 € nicht mehr als 6-8% der Jahresnettokaltmiete sind.
Unwirksam ist aber die Klausel " Bei höherne Beträgen ist der Mieter verpflichtet, jeweils einen Anteil von 95,00 Euro zu bezahlen", weil es sich dann eben nicht mehr um eine Kleinreparatur handeln würde und daher der Vermieter die Kosten einer Rechnung über 95 € vollständig allein zu tragen hat.
Beträgt also die Rechnung für den Posten "Mischbatterie der Badewanne/Dusche verkalkt sowie undicht" mehr als 95 € brauchen Sie diese nicht zu bezahlen.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gerne auch für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild, um meine Kontaktdaten einsehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-