(b) Auf mietrecht.org (https://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/) habe ich gelesen, dass man in den Mietvertrag, der noch abzuschließen wäre, eine Formulierung aufnehmen könne: "Frau X ist berechtigt, im Falle einer Trennung (ggf. anderes Ereignis bestimmen) alleine aus dem Mietverhältnis auszuscheiden. ... - bin ich damit wirksam abgesichert, dass ich den Mietvertrag von meiner Seite mit dem Vermieter kündigen kann, falls wir uns trennen, und dann finanziell keine Forderungen mehr an mich gestellt werden können, weder vom Partner noch vom Vermieter?