guten tag, mein 2004 abgeschlossener mietvertrag für eine berliner altbau wohnung war befristet bis 1.1.2013. damals im mietvertrag festgelegte gründe: u.a. eigenbedarf. nun soll die wohnung durch den vermieter in einigen jahren selbst genutzt werden, jetzt sofort soll umfangreich modernisiert werden und die schwester des vermieters zieht nun anfang des jahres nach der modernisierung in die wohnung ein. ich hatte mich beraten lassen, in wie weit ich chancen habe in der wohnung bleiben zu können und laut anwaltlicher beratung sieht es damit nicht gut aus. ich hatte dann beim vermieter nachgefragt, ob ich länger bleiben kann, da ich bis dato keine adäquate wohnung gefunden habe, mich in jedem fall verkleinern und verschlechtern würde, und außerdem habe ich auch im gleichen haus mein büro, das mir gehört, da mir bis dato auch signalisiert wurde, ich könne in der wohnung bleiben. nun hat mein vermieter mir freundlicherweise eingeräumt, bis zu max 15 monate länger in der wohnung zu bleiben, da er nicht am 1.1.12 räumen lassen möchte. er möchte dazu einen vertrag mit mir machen. seine vorstellung ist dann, dass ich diese 15 monate dann komplett miete, also nicht wesentlich vorher raus kann. das wäre für mich wieder eine blöde situation, da ich dann in jedem fall, wenn ich jetzt weiter suche, einen erheblichen doppelten aufwand an miete hätte, wenn ich vorher eine wohnung finde. meine frage: wie lang kann die räumfrist sein und kann ich dann vorher nicht raus aus meiner wohnung? generell erkenne ich mit einem neuen vertrag ja dann die beendigung des mietverhältnisses an und dann kann ein neuer befristeter vertrag gemacht werden? danach würde dann die schwester in die wohnung, die dann komplett saniert wird, einziehen, bis der vermieter später selbst einzieht.