Unterschied zwischen Zeitmietvertrag & befristetem Kündigungsausschluss
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Der Mieter hat einen auf den 27.10.2003 datierten Mietvertrag, der als §19 SONSTIGE VEREINBARUNGEN den Passus enthält:"Beide Parteien verzichten wechselseitig auf das Recht einer Kündigung des Mietvertrages vor dem 31.10.2008 und nehmen diesen Vertrag wechselseitig an. Davon unberührt bleiben die Rechte für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund." Ich möchte nach dem Kauf eine fristgerechte Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen; meiner Meinung nach ist der Passus, der die zeitliche Begrenzung des Vertrages ausmacht, nicht bindend, da er keine Begründung enthält.