Wir (4) haben nun die Vermutung, auch auf Grund einiger Vorkommnisse, daß der Bauherr mit seiner Stimmenmehrheit gewisse Sachen durchdrücken möchte, sei es die Bestellunge Hausverwaltung ("Kumpel des Bauherren") für 5 Jahre (sehr geschickt für den Bauherren, während der Gewährleistung eine Kumpelhausverwaltung zu haben), die wir 4 aber nicht möchten (auch wegen Unregelmäßigkeiten in einem anderen Objekt) oder sonstiges. Ist eine derartige Versammlung überhaupt "rechtens", wenn der Bauherr die Stimmmehrheit hat oder kann man etwaige Beschlüsse für nichtig erklären lassen, sobald "der Fünfte" Stimmrecht hat und auch von vorherein dagegen war?.