Sehr geehrter Ratsuchender,
1. Aufgrund des Mietvertrages hatte Ihre Freundin zunächst das Recht, die Wohnung zu Betreten. Mit dem Hausfriedensbruch kommen Sie daher nicht weit.
2. Wenn Ihr Ex Sachen von Ihnen zerstört hat, ist das eine Sachbeschädigung. Zivilrechtlich können Sie Ersatz der Schäden verlangen, strafrechtlich eine Anzeige stellen.
3. Setzen Sie ein Schreiben auf mit der Auflistung der Gegenstände, die Ihnen gehören, setzen Sie eine Frist zur Herausgabe der Sachen und bieten Sie einen Übergabeort an. Mit Ablauf der Frist müssen Sie Ihre Sachen gerichtlich einklagen.
4. Sie haben gesagt, dass Sie beide Parteien des Mietvertrags waren. In diesem Fall hat Ihre Freundin die Pflicht, die Wohnung zurück zu geben in dem Zustand, der bei Einzug herrschte. Wenn sich also noch ihre Sachen in der Wohnung befinden, ist das grundsätzlich ihr Problem. Wenn Sie allerdings die Kaution bezahlt haben, sollten Sie die Sachen rausschaffen und aufbewahren, da Sie sonst die Kaution nicht zurück erhalten bzw nur teilweise – bitte nicht einfach auf die Straße stellen oder zerstören.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich meine Auskunft nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Auch einige Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht geklärt werden. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Sie ist ordungsgemäß aus dem Mietvertrag entlassen und hat ihre Kaution bereits wieder.
Aber sie reagiert nicht auf Aufforderungen ihre Sachen abzuholen und ich möchte nicht ewig ihre Sachen beherrbergen. Natürlich möchte ich dich Sachen auch nicht "entsorgen" und hinterher wegen Sachbeschädigung oder dergleichen belangt werden.
Reicht es, we ihr ihr eine Frist setze, bis wann sie die Sachen abzuholen hat?
Und wie verfahre ich, wenn dem nicht nachgekommen wird?
Sehr geehrte Ratsuchende,
setzten Sie Ihr eine Frist zur Abholung und drohen Sie an, dass Sie die Schäden, die Ihnen entstehen, ihr gegenüber geltend machen werden. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, fahren Sie die Sachen vorbei mit Zeugen und Inventarliste und stellen die Sachen vor Ihre Tür. Die Kosten für einen möglicherweise notwendigen Mietwagen,den Sie für den Transport aufwenden, können Sie geltend machen. Bei dieser Methode weise ich darauf hin, dass gegebenenfalls Gegenansprüche gegen Sie anfallen könnten, wenn die Sachen beschädigt werden oder gestohlen werden. Dieses Risiko müssen Sie eingehen. Wenn Sie das nicht wollen, bleibt nichts anderes übrig, als die Sachen ordnungsgemäß einzulagern und sich dann die Kosten - notfalls gerichtlich- ersetzen zu lassen.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin