Kündigungsfrist bei Auszug ins Pflegeheim / Volkswohnung
vom 8.7.2008
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Ich habe dem Vermieter schriftlich einen Nachmieter benannt, der bei der Volkswohnung als Berechtigter gemeldet und bekannt ist. ... Für mich wäre "mein" Nachmieter ideal, da er die Wohnung sehr kurzfristig beziehen könnte und bereit ist alle Renovierungs- arbeiten selbst zu machen. Kann der Vermieter (Volkswohnung GmbH) meinen vorgeschlagenen Nachmieter so einfach ablehnen.