Sowohl im Kaufvertrag, in der Teilungserklärung, als auch im Grundbuch, ist diese Maisonettewohnung als 2 Wohneinheiten eingetragen, d.h. uns liegen 3 Grundbuchblätter (2 Wohnungen, 1 Garage) vor. Vor 12 Jahren ( 1995) hatte der Vorbesitzer nach einer baulichen Abgeschlossenheitsbescheinigung die Teilungserklärung und den Grundbucheintrag notariell anfertigen lassen und die 3 Wohneinheiten aufgeteilt. 2 behielt er für sich, die dritte wurde verkauft. 2001 kauften wir von dem Vorbesitzer also diese beiden Wohneinheiten. Dadurch erwarben wir 2 Stimmrechte, die uns auch gerichtlich bescheinigt worden sind (Beschluss des Amtsgericht Köln). 2007, also vor 2 Jahren, kaufte der Vorbesitzer die dritte Wohnung wieder zurück und möchte nun gerichtlich unsere beiden Stimmrechte rückgängig machen, indem er sagt, die Teilungserklärung und der Grundbucheintrag seien nicht richtig, da der Treppenausbau, der nötig wäre um die Dachgeschosswohnung als abgeschlossen deklarieren zu können, nie erfolgt sei.