Gilt ein Optionsrecht in einem Gewerbemietvertrag nur schrifltich als ausgeübt oder gibt es Ausnahmen? Fakten: Gewerbemietvertrag von 1989, Vertrag zwischen 2 Vollkaufleuten,im Vertrag wurde ein Optionsrecht für 10 Jahre nach Ablauf der ersten 10 Jahre des Vertrages vereinbart, es wurde keine Vereinbarung getroffen ob die Option schriftlich oder mündlich geltend gemacht werden soll, Option wurde später nur mündlich und nicht schriflich durch den Mieter geltend gemacht und nur von der Hausverwaltung dem Mieter bestätigt, nun möchte Mieter vor Ende des Optionszeitraumes aus dem Mietvertrag entlassen werden und kann sich an seine ausgeübte Option nicht mehr erinnern- der Mieter hat den Vertrag nun unter Einhaltung der gesetzlichen Kündiungsfrist gekündigt mit dem Argument das Optionsrecht hätte schriftich durch den Mieter geltend gemacht werden müssen.