Kündigung wegen nicht fristgerechter Gebrauchswährung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Im Mietvertrag steht §2 Mietzeit und ordentliche Kündigung "1.Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2010 und ist unbefristet. Mieter und Vermieter vereinbaren einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes bis zum 30.09.2011 d.h. Zu diesem Termin ist eine Beendigung der Mietvertrages durch ordentliche Kündigung frühestens möglich.Vom dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlicher Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.