Der Vermieter bestellt das Trocknungsgerät (Rechnung vermutlich an den Mieter oben), mir wird in Aussicht gestellt, dass der Mieter oben den Wasserschaden an der Wand des Badezimmers meiner Mietwohnung beseitigen wird. ... Also schreibe ich dem Mieter oben per Einschreiben mit Rückantwort einen Brief folgenden Inhalts: „Sehr geehrter Herr xy, hiermit fordere ich Sie auf, den durch Sie dann und dann verursachten Wasserschaden an der Aussenwand des Badezimmers meiner Mietwohnung innerhalb von vier Wochen, d.h. bis spätestens xx.yy.2010, fachmännisch beseitigen zu lassen.“ Keine Reaktion und ich fürchte, das bleibt auch so.