Liebe:r Anwalt:in, ich möchte meine Wohnung (WG mit 6 Personen) so schnell wie möglich kündigen, weil die hygienischen Bedingungen katastrophal sind (alle Schäden und Probleme habe ich innerhalb der vertraglich festgelegten 48 Stunden gemeldet, sodass ich bei Kündigung nicht verantwortlich bin). In meinem Mietvertrag für mein Zimmer steht bezüglich der Kündigung auf deutsch: "Der Mieter kann das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten zur Mitte oder zum Ende eines Kalendermonats beim Vermieter kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestmietzeit von drei Monaten." ... Ich lesen den Vertrag aber anders, nämlich, dass zur Monatsmitte oder zu Monatsende erst für den Zeitraum ab nach der Mindestvertragslaufzeit gilt.