Bei Auszug habe ich die Wohnung nicht gestrichen, da dies nach Meinung von mir, meinem Nachmieter und dem Vermieter nicht nötig war (die Wohnung war bei Einzug nagelneu, ich bin Nichtraucher und habe keine Haustiere o.ä.. 4 Dübel an der Wand habe ich unkenntlich verschlossen, dabei gehe ich davon aus, daß es als unkenntlich gilt, auch wenn die Farbe über den Dübeln im Licht von der Seite betrachtet etwas mehr "glänzt" als die Farbe der Wände selbst) Dennoch soll ich jetzt anteilige 175 Euro für Renovierungskosten zahlen zuzüglich 50 Euro Reinigungskosten, die der Nachmieter meinem Vermieter in Rechnung gestellt hat, da die Fenster nicht ordnungsgemäß (Schlieren)geputzt wurden und im Kühlschrank noch leichte Abdrücke von Flaschen zu sehen waren. ... Sonstige Vereinbarungen Weitere Vereinbarungen, z.B. über Sammelheizung und Warmwasserversorgung[...] - Der Vermieter übernimmt die Renovierung des Appartments nach dem Auszug des Mieters.