Ist es rechtens, dass wir als Mieter alle diese Betriebskosten zahlen müssen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Die Betriebskosten, insbesondere wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich mit dem Mieter abgerechnet. Die Umlegung der Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung ist in §6 dieses Vertrages vereinbart. 1) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, insbesondere Grundsteuer 2) Die Kosten der Wasserversorgung 3) Die Kosten der Entwässerung 4) Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs 5) Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung 7) Die Kosten der Gartenpflege 8) Die Kosten der Beleuchtung 9) Die Kosten der Schornsteinreinigung 11) Die Kosten für den Hauswart 12) Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage 14) Sonstige Betriebskosten.