Renovierung nach kurzer Mietzeit
vom 8.6.2008
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Türen, Heizkörper) Die übliche Renovierungsklausel nach 3/5/7 Jahren ist enthalten und wohl auch gültig ("Schönheitsreparaturen....wenn erforderlich, im Allgemeinen aber in nachstehender Reihenfolge..") Zur Renovierung bei Auszug steht folgendes im Vertrag: "Befindet sich die Wohnung in einem der normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss der Mieter lediglich zeitanteilig entsprechend der Zeit seiner Nutzung seit der letzten Schönheitsreparaturmaßnahme bis zum Ende des Mietverhältnisses die Summe aus dem Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde. ... " Die Wohnung ist kaum, bis maximal normal abgenutzt, da wir aus beruflichen Gründen sehr wenig zu Hause waren (Nichtraucher, keine Haustiere).