Androhung fristlose Kündigung
vom 11.2.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Im laufe der getrigen Woche (05.02.) habe ich von meinem Vermieter die Androhung der fristlosen, ggf. ordentlichen Kündigung erhalten, wenn ich nicht bis zum 28.02.2013 1814,15 € überweise. ... Alle anderen Mieten wurden von mir pünkltich an den Vermieter überwiesen. ... Allerdings wurde ich dann wiederum von gleicher Person mehrfach, wieder öffentlich (auf dem Weg zu meinem PKW, angemieteter und seperat bezahlter TG Stellplatz, darauf angesprochen, und genötigt doch bitte noch mehr zu bezahlen, da dieser Weg über den Innenhof des Vermieters geht.