Fristlose Kündigung oder Eigenbedarf?
vom 20.8.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit 2014 ein Haus Besitzerin und Vermieterin. Im April 2001 wurde zwischen meinem Mann und seiner Schwester ein Mietvertrag abgeschlossen. Inzwischen sind wir getrennt und ich würde gerne seiner Schwester die Wohnung kündigen.