Frage: Ist in dem im Folgenden beschriebenen Fall der Mieter verpflichtet, die vom Vermieter aufgrund Betriebskostenanpassung 2015 geforderte erhöhte Miete zu zahlen? ... Den Mehrbetrag, der ab 01.08.2015 zu zahlen ist, entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Schreiben…" (beiliegendes Schreiben":) „unter Bezugnahme auf die gesetzlichen Bestimmungen (§§556, 560 BGB) nehmen wir in Vertretung für den Eigentümer die Betriebskostenanpassung für 2015 vor:" (Es folgt die Aufstellung der entstandenen Kosten und Kostenänderungen, dann…) Bisherige Miete Miete ab 01.08.2015 Nettokaltmiete … … Betriebskostenvorschüsse 0,00 € 0,00 € bzw. b. ... Diese Mehrbelastung haben wir Ihnen in dem Schreiben vom 03.07.15 zukommen lassen.