Paragraph zum Kündigungsverzicht wirksam? Bitte um Prüfung!
vom 4.3.2014
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Hiervon unangetastet bleibt das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags. 3. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. 4.