Gültigkeit selbstschuldnerische Bürgschaft nach Todesfall
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Meine Mutter (Witwe) ist verstorben und ich habe das Erbe als einziger Hinterbliebender wegen Verschuldung abgelehnt. Dem Vermieter liegt eine selbstschuldnerische Bürgschaft von mir vor (unbefristet, ohne Deckelung, Zitat: "gilt für alle mietvertraglichen Verpflichtungen" incl. Schadensersatz, Nutzungsentschädigung, Rechtsverfolgung).