Schutzpflicht Vermieter, Einbrüche, Mitschuld?
vom 1.12.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
endlich zur erhofften Kontaktaufnahme und einem sachlichen Gespräch mit dem Vermieter gekommen ist, in dem er mir mitteilte, dass es im November eine Eigentümer-Versammlung geben würde, auf der er die Angelegenheit mit der Hausverwaltung besprechen wolle. ... Nach der Eigentümer-Versammlung habe ich allerdings keine Rückmeldung mehr von meinem Vermieter erhalten. ... , ansonsten würden in Absprache mit dem Vermieter rechtliche Schritte eingeleitet.