Hallo, stimmt es, dass 1. der Vermieter dem Mieter nachweisen muss, die Mietkaution so angelegt zu haben dass a) daraus marktübliche Zinsen entstehen die dem Mieter nach Mietende zusätzlich zur Kaution auszubezahlen sind b) bei etwaiger Insolvenz des Vermieters diese Einlage nicht betroffen ist c) man bei Fehlen dieses Nachweises die Mietzahlung bis zur Höhe der Mietkaution zurückhalten kann bis dieser Nachweis erbracht wurde? 2. dass Mängel im Aussenbereich des Mietobjekts, von denen eine Unfallgefahr ausgeht und die in dem Zugang/der Zufahrt zum Mietobjekt liegen, unverzüglich durch den Vermieter abzustellen sind? 3. das der erkrankte Baumbestand der das Grundstück umgibt vom Vermieter auf dessen Kosten entfernt werden und dieser für erneute Bepflanzung sorgen muss?