ich habe eine frage zu einem Wohnraummietvertrag, dazu zitiere ich wörtlich aus selbigem: §2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 01.Januar 2003 1.Das Mietverhältnis läuft auf [unbestimmte Zeit] und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate, wenn seit der überlassung mehr als 5 Jahre verstrichen sind auf 9 Monate, wenn seit der Überlassung mehr als 8 Jahre verstrichen sind Erfolgt die Kündigung bis zum 3. ... Die Kündigung ist allerdings frühestens zum ____________ (nicht ausgefüllt) möglich Das Vorstehende gilt nicht, sofern Ziffer 2 ausgefüllt ist. 2. Das Mietverhältnis läuft auf [bestimmt Zeit] und endet am 31.12.2007, ohne das es einer Kündigung bedarf, wenn a) der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushaltes nutzen will oder b)in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder c) die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will Grund der Befristung ist: _____________(ebenfalls nicht ausgefüllt) Meine genaue Frage dazu ist, welches Mietrecht hier anzusetzen ist, sprich ob ich mit einer 3-Monats-Frist auch vor dem in Ziffer 2 gennanten datum kündigen kann.