Untermietvertrag: Befristung ohne Begründung gültig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Falls ja: Muss ich dafür eine bestimmte schriftliche Form wahren und die Kündigung begründen (Eigenbedarf) ? Muss ich mir die Entgegennahme der Kündigung durch den Untermieter von diesem durch Unterschrift bestätigen lassen? b) Wie lang oder kurz ist die Kündigungsfrist für mich falls die Befristung ungültig ist (es handelt sich um eine möbliert untervermietete Wohnung an eine ledige Person und ich wohne nicht selbst in der Wohnung) ?