Mieter kündigen: Fristen; Räumung
vom 21.8.2023
für 30 €
beantwortet von
Wenn am 03.09. die August-Miete nicht bezahlt wird, habe ich nach meinem Informationsstand das Recht ihm wegen Nichtzahlung von 2 Mieten eine Kündigung auszusprechen (gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB kann ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.) Meine Frage wäre die folgende (besteht aus drei Teilfragen): - Wäre eine fristlose Kündigung bereits jetzt möglich, da eine weitere Mietschuld aus dem letzten Jahr (900 EUR =mehr als eine Monatsmiete warm) besteht oder soll ich lieber noch bis zum 03.09. warten? - Wenn ich dem Mieter am 03.09. eine Kündigung schreibe, welche (kürzeste) Frist ist da zum Ausziehen und Schlüsselabgabe im Kündigungsschreiben zu erteilen?