Mieterhöhung mit Räumungsandrohung
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Eine heute 90 Jahre alte Mieterin wurde im Jahre 1948 in eine durch Kriegseinwirkung völlig zerstörte Wohnung eingewiesen, mit der Auflage die Wohnung auf eigene Kosten aufzubauen. ... In den 90er Jahren wurden die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und wechselten mehrmals den Eigentümer. 1997 stellte die Mieterin fest, dass sie in den Vorjahren doppelte Nebenkosten bezahlt hatte, und kürzte die Miete entsprechend. ... Werden die vergangenen 60 Jahre jetzt unrelevant, 2. ist hier die Kappungsgrenze anzuwenden, oder durch den neuen Mietvertrag nichtig, 3. könnte der Mietvertrag angefochten werden, weil er unter Zwang anerkannt wurde ?