Müssen alle Räume gestrichen werden oder doch einfach nur die Bohrlöcher verschlossen werden?
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Anwälte, nachfolgend erhalten Sie einen Auszug aus meinem Mietvertrag. ... Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der obengenannten im allgemeinen dargestelllen Zeitfolgen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bel Vertragsbeendigung die obigen Zeitfolgen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. ... Veränderungen dieser Art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder bei Wahrung seiner berechtigten Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zum Schadensersatz. e) Der Vermieter ist zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet.