sehr geehrte Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Grundsätzlich ist das Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters zulässig. Die falsch angegebene Höhe ist bei der indexmiete nicht so schädlich dass der gesamte Anspruch wegfiele. Dementsprechend sind sie ab August 2018 zur Zahlung der erhöhten Miete verpflichtet. Allerdings nur in Höhe der rechtmäßigen Erhöhung.
Angesichts der von Ihnen genannten Zahlen (die sich ja aus der Tabelle von destatis ergeben) komme ich allerdings nur auf eine zulässige Erhöhung von 3,92 %. 111,2/107*100-100.
Teilen Sie Ihrem Vermieter mit, dass Sie die unzulässige Erhöhung ablehnen, die ordnungsgemäße Erhöhung aber ab August überweisen werden. Nennen Sie die Berechnungsgrundlage (inkl. der Zahlen) und bitten Sie ihn um eine Stellungnahme.
Ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
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