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Mietpreisindex | Erhöhung über dem Index

| 4. Juli 2018 17:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Vermieter hat uns zum August (Mit Vorlauf) die Miete um 8,5% erhöht.
Dies gibt er in seinem Schreiben sowohl prozentual als auch in einer konkreten Summe (127,5€) an. Soweit formal wohl korrekt.

Wir haben in unserem Mietvertrag einen Indexmietvertrag unterschrieben.
Eingezogen sind wir im August 2014 und erhöht wird zum August 2018. In diesen 4 Jahren gab es vorher keine Anpassung.

Laut:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Preise/pre110.html;jsessionid=E5245A4A9B14D479015D68033DE7C614.InternetLive2

war der Index im August 2014 bei 107,0 und war im Mai 2018 bei 111,2

Damit ergibt sich folgende Berechnung:

111,2: 107,0*100 -100=4,85%

Die Differenz von 8,5% zu 4,85% wollen wir natürlich nicht zahlen.

Was ist daher das beste Vorgehen?

A) Nur die 4,85% zahlen ab August
B) Schreiben komplett ablehnen
C) Gar nichts tun und ihn klagen lassen?
D) beste Möglichkeit

Hinweis: Der Vermieter ist/war Anwalt. Wir kämpfen hier also mit etwas ungleichen Waffen.

Vielen Dank

4. Juli 2018 | 18:11

Antwort

von


(743)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
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sehr geehrte Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Grundsätzlich ist das Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters zulässig. Die falsch angegebene Höhe ist bei der indexmiete nicht so schädlich dass der gesamte Anspruch wegfiele. Dementsprechend sind sie ab August 2018 zur Zahlung der erhöhten Miete verpflichtet. Allerdings nur in Höhe der rechtmäßigen Erhöhung.

Angesichts der von Ihnen genannten Zahlen (die sich ja aus der Tabelle von destatis ergeben) komme ich allerdings nur auf eine zulässige Erhöhung von 3,92 %. 111,2/107*100-100.

Teilen Sie Ihrem Vermieter mit, dass Sie die unzulässige Erhöhung ablehnen, die ordnungsgemäße Erhöhung aber ab August überweisen werden. Nennen Sie die Berechnungsgrundlage (inkl. der Zahlen) und bitten Sie ihn um eine Stellungnahme.

Ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 5. Juli 2018 | 08:06

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