Nicht getauschte Messgeräte nach Ablauf Eichzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Anwälte, in unserer Wohnanlage sollten im August 2007 sämtliche Kaltwasserzähler wegen Ablauf der Eichzeit im Rahmen eines bestehenden Mietvertrages mit dem Gerätehersteller (der auch die Abrechnung vornimmt) ausgewechselt werden. ... Nun meine Fragen: Lt. mir bekannten Gerichtsurteil (BayObLG, Beschluss vom 20.03.2005 - 2Z BR 236/04; NZM 2005, 509) ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung mit nicht geeichten Meßgeräten nicht zulässig. Ich gehe davon aus, daß das die Abrechnung aller Wohnungen betrifft, auch wenn „nur“ in einzelnen Wohnungen die Eichzeit der Meßgeräte abgelaufen war.