Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, Rahmenbedingungen: - Bundesland Bayern - Mehrparteienhaus - je einen Balkon am Schlafzimmer und Wohnzimmer - gleicher Aufbau der Wohnungen in jedem Stock Problemlage: - Mieter über uns raucht und unterhält sich morgens auf dem Balkon direkt oberhalb unseres Schlafzimmers - Lautstärke wohl im Bereich "Zimmerlautstärke", aber im Freien direkt über unserem Fenster - Uhrzeit: in der Regel zwischen 5.00 und vor 6.00 Uhr morgens über mehrere Minuten (10-20 Minuten), nicht täglich, aber mehrmals wöchentlich so laut/störend, dass wir davon aufwachen (Husten, Würgen, übertriebenes Gähnen und Unterhaltungen). - Analog finden gelegentlich abends bis über 22.00 Uhr hinaus "Empfänge" auf selbigem Balkon statt. ... Fragen: - Können wir (insbesondere auch als Mieter - unterschiedliche Vermieter) überhaupt etwas dagegen unternehmen? Den Weg über unseren Vermieter würden wir gerne ausklammern (sehr gutes Verhältnis zu unserem Vermieter, wir wollen ihm lediglich den "Stress" ersparen). - Welche "Nachweise" müssten wir ggf. führen?