Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Können wir (insbesondere auch als Mieter - unterschiedliche Vermieter) überhaupt etwas dagegen unternehmen?"
Der Rechtsweg dürfte für Sie nach Ihrer Schilderung kaum erfolgreich sein.
Es sind natürlich die Ruhezeiten einzuhalten.
Bezogen auf den Zeitpunkt nach 22 Uhr, hat Zimmerlautstärke auf dem Balkon zu herrschen. Dies ist aber nach Ihrer Schilderung erfüllt, da in aller Regel die Ruhezeiten eingehalten werden.
Ihr Hauptproblem besteht punktuell in der Zeit von 5-6 Uhr. Dort herrscht aber selbst nach Ihrer subjektiven Empfindung Zimmerlautstärke auf dem Balkon.
Dennoch fühlen Sie sich dadurch so gestört, dass Sie sogar aus dem Schlaf aufwachen. Allerdings dürfte das geschilderte Verhalten der Gegenseite wohl "sozialadäquat" sein. Damit wäre dies dann auch grundsätzlich von Ihnen hinzunehmen.
Der rechtliche Weg dürfte Sie daher in die Sackgasse führen.
Die Lösung liegt hier nach meiner Einschätzung im zwischenmenschlichen Bereich.
Laden Sie die Nachbarn doch einmal zu sich zu einem netten Gespräch ein. In dieser Situation geht es dann unter anderem darum darum, dem anderen die als Belästigung empfundenen Verhaltensweisen nahezubringen. Die Nachbarn werden die Auswirkungen ihres Verhaltens ja gar nicht erfassen können, da sich die Nachbarn aus deren Sicht völlig "normal" verhalten.
Dieses Treffen sollte dazu führen, dass Sie sich mit Ihren Nachbarn später wechselseitig auf den obigen Balkon begeben und sich unterhalten, während die anderen beiden sich darunter befinden, um das obige Gespräch wahrzunehmen. So weiß dann auch die Gegenseite aus eigener Wahrnehmung, wo genau Ihr Problem liegt.
Die Lösung selbst liegt dann auch gar nicht so fern. Die Gegenseite könnte wenigstens für den morgendlichen Zeitraum wie bisher den anderen Balkon nutzen. Die wäre natürlich der Idealfall.
Selbstverständölich sollte das Anliegen Balkonbegehung und "Hörposten" vorher offen thematisiert werden, damit sich die Nachbarn nicht überrumpelt fühlen und vorher darauf einstellen können.
Frage 2:
"Welche "Nachweise" müssten wir ggf. führen?"
Der beste Nachweis ist wie oben beschrieben die Einsicht der Nachbarn aufgrund eigener Wahrnehmung.
Ansonsten empfehlen sich Aufzeichnungen aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigung … es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten (BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11
).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Antwort
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