Ausstieg aus "4 Jahre Verzicht auf gesetzliche Kündigungsfrist" durch Arbeitsangebot
vom 4.8.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo, Ich bin Anfang des Jahres in die Wohnung eingezogen. Jedenfalls möchte ich aus der Wohnung wieder heraus. In meinem Mietvertrag verzichten jedoch Mieter und Vermieter auf die gesetzliche Kündigungsfrist für 4 Jahre.