Sehr geehrte Damen und Herren, der bisherige Sachverhalt lautet wie folgt: - Kündigung eines 13-jährigen Mietverhältnisses ist fristgerecht erfolgt - Nach Einsichtnahme des Mietvertrags durch einen Rechtsanwalt erhielten wir die Aussage, dass aufgrund der starren Fristenregelung bei Auszug keine Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. - Wohnungsübergabeprotokoll wurde aufgrund überzogener Forderungen seitens des Vermieters von keiner Partei unterzeichnet. ... Am gleichen Tag nachmittags (Zeuge) erhalten wir die Kaution, von der neben den von uns angebotenen 200 € für Malerarbeiten noch zwei Positionen ohne Rechnung (30,98 €) sowie eine Position auf Basis eines Kostenvoranschlags (359,60 €), also insgesamt 590,58 € abgezogen waren. - Der Vermieter hat Widerspruch eingelegt und einen Prozessbevollmächtigten benannt.