Zeitmietvertrag - Kündigungsklausel Mieter
vom 30.4.2008
40 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige, einen Zeitmietvertrag für ein Haus auf drei Jahre abzuschließen. Der Vermieter hat zugestimmt, dass ich jederzeit vor Ablauf der Frist mit dreimonatiger Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen kann und bitten mich nun eine entsprechende Klausel zu formulieren. ... Wird weder vom Vermieter noch vom Mieter gekündigt, so verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr.