1. Streichen bei Auszug 2. nicht im Übergabeprotokoll erfasster Vormieterschaden
vom 27.4.2018
40 €
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beantwortet von
Da wir (subjektiv) betrachtet schon genug Schaden erlitten haben (und wohl auch die fristlose Kündigung ausstreiten müssten, da der Vermieter diese nicht akzeptiert), möchten wir nun ungern auch noch eine Malerfirma mit dem Streichen der Wohnung bei Auszug beauftragen bzw. bezahlen. ... Sofern bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter noch Schönheitsreparaturen auszuführen sind, sind alle Decken und Wände fachgerecht "alpina"-weiß zu streichen.