Kündigung bzw. Auslauf Zeitmietvertrag
vom 2.8.2012
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Mietzeit 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.200x und wird auf 5 Jahre geschlossen mit der Option auf bis zu 5 weitere Jahre zu verlängern. 2.2 - betr. Zurverfügungstellung der Mietsache - 2.3 Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 2.4 Die Kündigung hat auf jeden Fall schriftlich zu erfolgen.