Der Vertrag besteht aus a) dem Mietvertrag als solchem, b) einem Übergabeprotokoll nebst einer Zustandsbeschreibung der einzelnen Räume, c) einem Anlagenheft zum Mietvertrag (Allgemeine Vertragsbestimmungen). ... Der Fristenplan sieht u.a. vor: Für Wohn-, Eß-, Schlaf-, Kinderzimmer und Diele: Erneuerung des Farbanstrichs auf Rauhfasertapeten nach 4 Jahren Für Küche und Bad: Erneuerung des waschbeständigen Anstrichs auf Putzflächen nach 4 Jahren Für Türen, Fenster (innen), Fußleisten und Holzdielen: Erneuerung des Lackanstrichs nach 6 Jahren Für Heizkörper und -leitungen sowie Abflußleitungen: Erneuerung des Lackanstrichs nach 8 Jahren Frage 2: a) Müssen überhaupt Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, wenn nach Übernahme der unrenoviert übernommenen Wohnung unsererseits Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, auch wenn im Vertrag und Übergabeprotokoll zu Art und Umfang von Renovierungen seitens des Vormieters nichts vermerkt wurde (s.o. unter A)? ... Nur zum Hintergrund: Wir möchten unbedingt die Erfahrungen vermeiden, welche Bekannte in unserem Haus bei ihrer Kündigung vor einigen Monaten machten: Da der Hauseigentümer die Wohnungen vermutlich in Eigentumswohnungen umwidmen möchte, versucht er, auf Kosten der Mieter umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchführen zu lassen.