Schönheitsreparatur bei Auszug (tapezierfähiger Zustand)
vom 21.10.2005
15 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Ich habe die Wohnung bei Einzug gestrichen. ... Hier ein paar Klausen meines Mietvertrages: § 5: Übergabe der Mietsache (1) Der Mieter übernimmt die Wohnung im unrenovierten Zustand. ... § 6: Erhaltung der Mietsache: (1) Die Schönheitsreparaturen in der Mietsache obliegen dem Mieter. ... Sie umfassen das Anstreichen, Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Innentüren ganz sowie der Wohnungseingangstür, der Balkontüren, der Terassentüren und der Fenster von innen und das Streichen der Heizkörper und Versogrungsleitungen. (4) Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung in tapezierfähigem Zustand zurückzugeben. § 13: Rückgabe der Mietsache: (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache geräumt, gereinigt und in renovierungs- und tapezierfähigem Zustand (d.h. nach Entfernen aller Tapeten, Wand- und Deckenverkleidungen sowie Verschließen aller Dübellöcher) ohne Schäden zurückzugeben. (2) Hat der Mieter Änderungen an der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wieder herzustellen.