Mutter hat Nießbrauch & Sohn Besitzer unterschreiben Mietvertrag, beide Vermieter ?
vom 15.1.2020
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Der Vertrag hatte somit gegenüber den Mietern die Wirksamkeit entfaltet, wenn auch nicht vom Mieter wissend, dass nur sie hätte den Vertrag gemäß ihrer dinglichen Rechte unterzeichnen müssen. Da jedoch ihr Sohn als Eigentümer und Vermieter eingetragen wurde, hat auch der Sohn den Vertrag unterschrieben. ... Somit vertritt die Mutter bis zum Widerruf der Vertretungsmacht durch Vermieter, nach außen allein, auch gegen die Mieter.